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   VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10   

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VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10 (https://dejure.org/2010,25894)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.10.2010 - 4 K 5.10 (https://dejure.org/2010,25894)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - 4 K 5.10 (https://dejure.org/2010,25894)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10
    Ausgehend davon erfüllt nicht jedes unter dem Schutz der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangene Unrecht diesen Ausschlusstatbestand; es muss sich um eine erhebliche Zuwiderhandlung gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit gehandelt haben (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 38.05 -, Buchholz 428.4 Nr. 9 zu § 1 AusglLeistG Rn. 35).

    Der Wortlaut von § 1 Abs. 4 AusglLeistG enthält keine Grundlage für eine solche Vermutung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Oktober 2006, aaO, Rn. 38, und Urteil vom 28. Februar 2007, aaO, Rn. 62).

    Mit Blick auf das genannte zeithistorische Schrifttum (allgemein zu dessen Bedeutung etwa Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Februar 2007, aaO, Rn. 41 und 58) ist zu erwägen, ob für Militärrichter der Wehrmacht von einer tatsächlichen Vermutung auszugehen ist, dass sie in ihrer Tätigkeit Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verletzten.

  • BSG, 11.09.1991 - 9a RV 11/90

    Leistungen nach dem BVG bei Todesurteilen der Militärstrafjustiz während des 2.

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10
    "Es gehört, namentlich seit der wegweisenden Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11. September 1991 - 9a RV 11/90 - zum allgemeingültigen und gesicherten Wissen, dass die Wehrmachtsjustiz in der NS-Zeit nicht unpolitisch war, sondern Stabilisator des NS-Regimes, ja, mehr als das, sie war nach offizieller Deutung aus der NS-Zeit "eine der beiden Säulen der nationalsozialistischen Herrschaft neben der Partei".

    Zu diesen ausgewählten Auffälligkeiten verfahrensrechtlicher Art mögen solche materieller Art treten, die Todesurteile der Wehrmachtgerichte als Unrecht erscheinen lassen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 11. September 1991 - 9a RV 11/90 -, NJW 1992, 934).

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 39.05

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10
    Für beide Ausschlussgründe kommt es auf das individuelle Verhalten des Betroffenen an; es bedarf der Feststellung eines konkreten Verhaltens, das den Ausschluss der Ausgleichsleistung rechtfertigt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 -, Buchholz 428.4 Nr. 7 zu § 1 AusglLeistG Rn. 14, 21, 29, 34 sowie Pressemitteilung zum Urteil vom 29. September 2010, - BVerwG 5 C 16.09 -).

    Der Wortlaut von § 1 Abs. 4 AusglLeistG enthält keine Grundlage für eine solche Vermutung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Oktober 2006, aaO, Rn. 38, und Urteil vom 28. Februar 2007, aaO, Rn. 62).

  • BVerwG, 14.05.2009 - 5 C 15.08

    Erhebliches Vorschubleisten; SS-Hauptamt; Germanische Leitstelle; Waffen-SS;

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10
    Die subjektiven Ausschlussvoraussetzungen sind erfüllt, wenn die betreffende Person bei dem Vorschubleisten in dem Bewusstsein handelte, ihr Verhalten könne den Erfolg haben, wenn ihr Handeln also hierzu bestimmt war (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 -, BVerwGE 123, 142 = Buchholz 428.4 Nr. 5 zu § 1 AusglLeistG und zuletzt wohl Urteil vom 14. Mai 2009 - BVerwG 5 C 15.08 -, Buchholz 428.4 Nr. 18 zu § 1 AusglLeistG Rn. 16).

    Das Bundesverwaltungsgericht kennt im Ausgleichsleistungsrecht daneben noch eine tatsächliche Vermutung, auf die der Gegner wie auf einen Anscheinsbeweis reagieren kann (vgl. Urteil vom 26. Februar 2009 - BVerwG 5 C 4.08 -, Buchholz 428.4 Nr. 16 zu § 1 AusglLeistG Rn. 16, 24, und Urteil vom 14. Mai 2009, aaO, Rn. 18).

  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Mord verjährt ... 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10
    Dem steht etwa entgegen, dass nach Wüllners Schätzung etwa 40-50% der Verfahren eingestellt wurden (aaO., S. 116), was wohl in Ausnahmefällen als Verletzung der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit angesehen werden könnte (vgl. auch Urteil des BGH vom 1. März 1995 - 2 StR 331/94 -, NJW 1995, 1297, das sich zu kriegsgerichtlichen Verfahren wegen Verbrechen deutscher Wehrmachtsangehöriger an Zivilpersonen besetzter Länder verhält).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09

    Haftung für Brandschäden: Anscheinsbeweis bei Feststellung von Brandursachen

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10
    Das setzt aber einen typischen Geschehensablauf voraus, also Fälle, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Januar 2010 - VI ZR 33/09 -, NJW 2010, 1072).
  • BVerwG, 17.03.2005 - 3 C 20.04

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten;

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10
    Die subjektiven Ausschlussvoraussetzungen sind erfüllt, wenn die betreffende Person bei dem Vorschubleisten in dem Bewusstsein handelte, ihr Verhalten könne den Erfolg haben, wenn ihr Handeln also hierzu bestimmt war (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 -, BVerwGE 123, 142 = Buchholz 428.4 Nr. 5 zu § 1 AusglLeistG und zuletzt wohl Urteil vom 14. Mai 2009 - BVerwG 5 C 15.08 -, Buchholz 428.4 Nr. 18 zu § 1 AusglLeistG Rn. 16).
  • BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 16.09

    Entschädigung für die Erben eines Staatssekretärs im ersten Kabinett Hitler?

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10
    Für beide Ausschlussgründe kommt es auf das individuelle Verhalten des Betroffenen an; es bedarf der Feststellung eines konkreten Verhaltens, das den Ausschluss der Ausgleichsleistung rechtfertigt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 -, Buchholz 428.4 Nr. 7 zu § 1 AusglLeistG Rn. 14, 21, 29, 34 sowie Pressemitteilung zum Urteil vom 29. September 2010, - BVerwG 5 C 16.09 -).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 5 C 4.08

    Erhebliches Vorschubleisten; Gestapo; langjährige Tätigkeit als Gestapo-Beamter;

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10
    Das Bundesverwaltungsgericht kennt im Ausgleichsleistungsrecht daneben noch eine tatsächliche Vermutung, auf die der Gegner wie auf einen Anscheinsbeweis reagieren kann (vgl. Urteil vom 26. Februar 2009 - BVerwG 5 C 4.08 -, Buchholz 428.4 Nr. 16 zu § 1 AusglLeistG Rn. 16, 24, und Urteil vom 14. Mai 2009, aaO, Rn. 18).
  • VG Magdeburg, 13.12.2016 - 8 A 102/16

    Entschädigung nach dem AusglLeistG für Verlust eines Eigentumanteils an OHG

    Demnach trifft denjenigen, welcher sich auf den Ausschlusstatbestand beruft, also den Beklagten, die Feststellungs- oder Beweislast und damit die Last des Unterliegens (BVerwG, Urteil v. 28.02.2007, 3 C 38.05; juris Rz. 62; BVerwG, Urteil v. 19.10.2006, 3 C 39.05; VG Berlin, Urteil v. 08.10.2010, 4 K 5.10; VG Gera, Urteil v. 06.10.2011, 6 K 375/10 Ge; alle juris).
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Rechtsprechung
   VG Chemnitz, 23.03.2011 - 4 K 5/10   

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https://dejure.org/2011,82043
VG Chemnitz, 23.03.2011 - 4 K 5/10 (https://dejure.org/2011,82043)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 23.03.2011 - 4 K 5/10 (https://dejure.org/2011,82043)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 23. März 2011 - 4 K 5/10 (https://dejure.org/2011,82043)
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   FG Hamburg, 08.07.2010 - 4 K 5/10   

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https://dejure.org/2010,32239
FG Hamburg, 08.07.2010 - 4 K 5/10 (https://dejure.org/2010,32239)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08.07.2010 - 4 K 5/10 (https://dejure.org/2010,32239)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 4 K 5/10 (https://dejure.org/2010,32239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verbrauchsteuerrecht: Stromsteuerbegünstigung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes - Rechtsgrundlage für Widerruf - Ermessensreduzierung auf Null - Keine Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromStG § 9 Abs. 4; StromStG § 2 Nr. 3
    Stromsteuerbegünstigung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Stromsteuerbegünstigung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.04.2009 - VII R 24/07

    Keine Stromsteuerermäßigung für Gastransport in Rohrfernleitungen - Keine

    Auszug aus FG Hamburg, 08.07.2010 - 4 K 5/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bildet § 131 Abs. 2 Nr. 1 AO (auch über seinen Wortlaut hinaus) generell eine Rechtsgrundlage für den Widerruf eines mit einem Widerrufsvorbehalt versehenen und als rechtswidrig erkannten begünstigenden Verwaltungsakts (BFH, Urteile vom 21.04.2009, VII R 24/07 und vom 30.11.2004, VII R 41/03).

    Aus Gründen der Gesetzmäßigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist das Ermessen des Beklagten in der Weise eingeschränkt, dass grundsätzlich nur ein Widerruf der Steuervergünstigung in Betracht kommt (so in einem vergleichbaren Fall auch FG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2007, 4 K 2342/05 VSt, bestätigt durch BFH, Urteil vom 21.04.2009, VII R 24/07).

  • BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03

    Stromsteuer: Zur Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der

    Auszug aus FG Hamburg, 08.07.2010 - 4 K 5/10
    Dass die Bezugnahme in § 2 Nr. 3 StromStG auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige für die Einordnung der betroffenen Unternehmen als Produzierendes Gewerbe dem verfassungsmäßigen Bestimmtheitsgebot und dem Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes entspricht, ist seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.08.2004 (VII R 23/03) geklärt.
  • BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03

    Stromsteuerliche Behandlung des Mineralöltransports in Rohrfernleitungen;

    Auszug aus FG Hamburg, 08.07.2010 - 4 K 5/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bildet § 131 Abs. 2 Nr. 1 AO (auch über seinen Wortlaut hinaus) generell eine Rechtsgrundlage für den Widerruf eines mit einem Widerrufsvorbehalt versehenen und als rechtswidrig erkannten begünstigenden Verwaltungsakts (BFH, Urteile vom 21.04.2009, VII R 24/07 und vom 30.11.2004, VII R 41/03).
  • BFH, 02.03.2005 - VII B 173/04

    Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige

    Auszug aus FG Hamburg, 08.07.2010 - 4 K 5/10
    Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 02.03.2005 (VII B 173/04) darüber hinaus entschieden, dass sich der Gesetzgeber nicht in unzulässiger Weise seiner Gesetzgebungsbefugnis begeben und die Bestimmung des Begünstigtenkreises im Sinne des § 9 Abs. 3 StromStG nicht in verfassungswidriger Weise der ausschließlichen Kompetenz des Statistischen Bundesamtes überlassen hat.
  • FG Düsseldorf, 30.05.2007 - 4 K 2342/05

    Berechtigung eines Gas transportierenden Unternehmens zur Entnahme von Strom zum

    Auszug aus FG Hamburg, 08.07.2010 - 4 K 5/10
    Aus Gründen der Gesetzmäßigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist das Ermessen des Beklagten in der Weise eingeschränkt, dass grundsätzlich nur ein Widerruf der Steuervergünstigung in Betracht kommt (so in einem vergleichbaren Fall auch FG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2007, 4 K 2342/05 VSt, bestätigt durch BFH, Urteil vom 21.04.2009, VII R 24/07).
  • FG Hamburg, 20.11.2018 - 4 K 168/16

    Stromsteuer: Nachversteuerung bei erlaubniswidriger Verwendung begünstigt

    Gemäß den Urteilen des FG Hamburg vom 8. Juli 2010 (4 K 5/10) und des FG Düsseldorf vom 20. November 2011 (4 K 3932/10 VSt) sei die Herstellung von Ersatzbrennstoffen kein Recycling gemäß Abschnitt D Nr. 37.20 der WZ 2003, sondern Abfallbeseitigung gemäß Abschnitt O Nr. 90.02.

    Erst die Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg vom 8. Juli 2010 (4 K 5/10) habe zu einer anderen Erkenntnis geführt, die einen Widerruf der Erlaubnis hätte rechtfertigen können.

    Energieträger, die benötigt werden, um die für den Verarbeitungsprozess erforderliche Energie zu gewinnen, werden nicht in einem Verarbeitungsprozess verwandt (BFH, Urteil vom 16. April 2013, VII R 25/11, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 20. April 2011, 4 K 3932/10 VSt, juris; FG Hamburg, Urteil vom 8. Juli 2010, 4 K 5/10, juris).

    Die Einordnung der Herstellung von Ersatzbrennstoffen in die Klasse 3720 durch die Klägerin war nach dem insoweit nicht auslegungsfähigen Wortlaut der WZ 2003 objektiv unrichtig (siehe oben 1.a.cc.; vgl. BFH, Urteil vom 16. April 2013, VII R 25/11, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 20. April 2011, 4 K 3932/10 VSt, juris; FG Hamburg, Urteil vom 8. Juli 2010, 4 K 5/10, juris).

    Die stromsteuerliche Zuordnung folgte aus den Regelungen der WZ 2003, die insoweit eindeutig sind und von den genannten Urteilen (BFH, Urteil vom 16. April 2013, VII R 25/11, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 20. April 2011, 4 K 3932/10 VSt, juris; FG Hamburg, Urteil vom 8. Juli 2010, 4 K 5/10, juris) nur ausgelegt wurden.

  • OVG Sachsen, 12.06.2014 - 3 A 674/12

    Nichtvertretenmüssen einer Ertragsminderung

    Ausfertigung Az.: 3 A 674/12 4 K 5/10.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 23. März 2011 - 4 K 5/10 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 23. März 2011 - 4 K 5/10 - abzuändern und die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheids vom 18. Mai 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17. Dezember 2009 zu verpflichten, die Grundsteuer für das Geschäftsgrundstück O..............straße in D.

  • BFH, 16.04.2013 - VII R 25/11

    Keine Stromsteuerbegünstigung für die Herstellung von Brennstoffen aus

    Entscheidend für die Annahme eines Recyclings ist danach, ob das hergestellte Erzeugnis dazu bestimmt ist, in einem industriellen Herstellungsprozess dahingehend weiter verwendet zu werden, dass es in einem neuen Produkt aufgeht bzw. zu dessen Bestandteil wird (so auch Urteil des FG Hamburg vom 8. Juli 2010  4 K 5/10, Steuern in der Energiewirtschaft 2011, 22).
  • FG Düsseldorf, 20.04.2011 - 4 K 3932/10

    Die Verwendung von Strom im Abfallbeseitigungsgewerbe ist nicht steuerbegünstigt

    Zudem werde auf das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 08.07.2010, 4 K 5/10 verwiesen.

    Sowohl das Gummi als auch die Chemikalien können erneut für die Herstellung z.B. von Reifen oder Chemieerzeugnissen verwandt werden (s. FG Hamburg Urteil v. 08.07.2010, 4 K 5/10, juris).

  • BFH, 14.11.2013 - VII B 170/13

    Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Trockenstabilat

    Hierin liege auch der Unterschied zu den Entscheidungen des FG Düsseldorf vom 20. April 2011  4 K 3932/10 VSt (juris) und des FG Hamburg vom 8. Juli 2010  4 K 5/10 (juris).
  • FG Hamburg, 22.02.2019 - 4 K 147/16

    Stromsteuer: Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG - Begriff der

    Im Streitfall bedeutet dies konkret, dass nicht auf den Zeitpunkt der Erlaubniserteilung, sondern auf den Zeitpunkt abgestellt werden muss, ab dem der Beklagte Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Erlaubniserteilung erlangt hat (FG Hamburg, Urteil vom 8. Juli 2010, 4 K 5/10, juris).
  • FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 95/14

    Stromsteuerentlastung und Energiesteuerentlastung - Fehlende Zugehörigkeit zum

    Energieträger, die benötigt werden, um die für den Verarbeitungsprozess erforderliche Energie zu gewinnen, werden nicht in einem Verarbeitungsprozess verwandt (FG Hamburg, Urteil vom 08.07.2010, 4 K 5/10).
  • FG München, 28.07.2011 - 14 K 1335/10

    Stromsteuerermäßigung für kommunale Entsorgungsbetriebe

    Der BFH hat darüber hinaus entschieden (vgl. Beschluss vom 2. März 2005 VII B 173/04, ZfZ 2005, 271), dass sich der Gesetzgeber dadurch nicht in unzulässiger Weise seiner Gesetzgebungsbefugnis begeben und die Bestimmung des Begünstigtenkreises im Sinne des § 9 Abs. 3 StromStG nicht in verfassungswidriger Weise der ausschließlichen Kompetenz des Statistischen Bundesamtes überlassen hat (vgl. auch Urteil des FG Hamburg vom 8. Juli 2010 - 4 K 5/10, juris).
  • FG Hamburg, 23.03.2015 - 4 K 90/13

    Keine Stromsteuerbegünstigung für die Umwandlung von Klärschlamm in

    Energieträger, die benötigt werden, um die für einen Verarbeitungsprozess erforderliche Energie zu gewinnen, werden nicht in einem Verarbeitungsprozess verwendet (FG Hamburg, Urteil vom 08.07.2010, 4 K 5/10, in: juris, dort: Rn. 25; vgl. ferner FG Hamburg, Urteil vom 07.11.2014, 4 K 95/14, in: juris, nicht rechtskräftig; vgl. auch BFH, Urteil vom 16.04.2013, VII R 25/11; Beschluss vom 14.11.2013, VII B 170/13, jeweils in: juris).
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